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Das bieten die Krankenhäuser

Folgende Formen der Behandlung können heute im Krankenhaus angeboten werden:

  • Ambulante Notfallbehandlung
  • vollstationäre Behandlung
  • teilstationäre Behandlung
  • vor- und nachstationäre Diagnostik und Behandlung
  • ambulante Operationen
  • Integrierte Versorgung.

Die Krankenhausbehandlung umfasst im Rahmen des Versorgungsauftrags des Krankenhauses alle Leistungen, die im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinische Versorgung im Krankenhaus notwendig sind, insbesondere ärztliche Behandlung, Krankenpflege, Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Unterkunft und Verpflegung.

Für spezielle ambulante Leistungen sind einzelne Ärzt*innen in den Krankenhäusern von der Kassenärztlichen Vereinigung zur ambulanten Diagnostik und Behandlung ermächtigt worden. Informationen hierzu können Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung erfragen. Darüber hinaus erbringen viele Chefärzt*innen ambulante Leistungen für privat versicherte Patient*innen in sogenannten "Chefarztambulanzen".

Eine weitere Versorgungsform ist die Integrierte Versorgung. Sie dient der Vernetzung von ambulanten, stationären sowie rehabilitativen Leistungsbereichen. Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen und/oder der ambulanten Ärzteschaft, sie bieten eine Versorgung "aus einer Hand“ an. Sie schließen hierzu Verträge mit einzelnen Krankenkassen ab.

Sofern Sie hierüber nähere Informationen wünschen, sollten Sie sich direkt bei den Krankenhäusern oder Ihrer Krankenkasse erkundigen. Die Kontaktmöglichkeiten – auch zur Kassenärztlichen Vereinigung – finden Sie im Adressenteil.