Im Allgemeinen gilt, dass die Dauer des Krankenhausaufenthaltes vom Gesundheitszustand und dem erreichbaren Behandlungsziel abhängt. Die Ärzt*innen sind gehalten, jeden Aufenthalt im Krankenhaus so kurz wie nötig zu bemessen. In diese Beurteilung gehen aber auch individuelle Faktoren ein, zum Beispiel die Möglichkeit, mit häuslicher Unterstützung Verbandswechsel nach einer Operation durch einen niedergelassenen ärztlichen Dienst oder eine ambulante Krankenpflege durchführen zu lassen. Über die Dauer Ihres Aufenthaltes sollten Sie sich mit den Ärzt*innen zum Beispiel bei der Visite unterhalten und einigen.
Entscheiden Sie sich, die Krankenhausbehandlung zu beenden, kann das auf eigenen Wunsch und unter Umständen auch gegen ausdrücklichen ärztlichen Rat geschehen. Im letzteren Fall haben Sie allerdings zu unterschreiben, dass Sie auf die medizinischen Risiken hingewiesen worden sind. Auch über diese Entscheidung sollte ausführlich mit den den Ärzt*innen und Pflegepersonal gesprochen werden, damit voreilige Entschlüsse und Missverständnisse vermieden beziehungsweise ausgeräumt werden.
Wenn zu erwarten ist, dass Sie nach der Entlassung aus dem Krankenhaus weitere Hilfe benötigen, erkundigen Sie sich rechtzeitig, mit welchen Einrichtungen das Krankenhaus kooperiert. Beziehen Sie hierzu neben Ihrer hausärztlichen Praxis auch soziale Einrichtungen des Krankenhauses wie zum Beispiel Sozialdienste sowie Krankenhausgeistliche in Ihre Überlegungen ein.
Vor der endgültigen Entlassung sind bei vielen Erkrankungen nach Abklingen der akuten Krankheitsphase am Wochenende Tagesbeurlaubungen möglich. Hierüber informiert ein Gespräch mit den Mitarbeitenden Ihrer behandelnden Station.