Außerhalb der Krankenhäuser wird die ambulante Versorgung einschließlich des ärztlichen und kinderärztlichen Notfalldienstes von den niedergelassenen Vertragsärzt*innen (der Kassenärztlichen Vereinigung) sicher gestellt. Im Rahmen dieses Auftrages ist auch Ihre behandelnden Hausärztliche Praxis tätig, die im Normalfall die Krankenhauseinweisung veranlassen. In Notfällen können Sie aber auch ohne ärztlichen Einweisungsschein im Krankenhaus behandelt werden.
Für die Durchführung einer ambulanten Operation in einem Krankenhaus erhalten Sie in der Regel von Ihrem/Ihrer niedergelassenen Ärzt*in einen Überweisungsschein.
Viele Krankenhausärzt*innen können gesetzlich versicherte Patient*innen ambulant behandeln, wenn sie über eine entsprechende Ermächtigung durch die Kassenärztliche Vereinigung verfügen und die Überweisung einer niedergelassenen Praxis vorliegt.